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BVerwG, 01.02.1989 - 8 B 132.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Klagebefugnis des Mieters auf Grund einer dem Vermieter erteilten Genehmigung der Durchschnittsmiete
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 22.08.1988 - Bf II 20/87
- BVerwG, 01.02.1989 - 8 B 132.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83
Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 8 B 132.88
Die Frage, ob eine dem Vermieter gemäß § 5 a Abs. 3 NMV 1970 erteilte Genehmigung der Durchschnittsmiete den Mieter in seinen Rechten verletzt und dieser daher klagebefugt ist, verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, weil diese Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits - in verneinendem Sinne - hinreichend geklärt ist (vgl. das zu der insoweit gleichen Rechtslage des § 8 a Abs. 4 WoBindG 1974 ergangene Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226).Das Berufungsgericht hat auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG zutreffend erkannt, daß die Zivilgerichte in einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter nicht gehindert sind, den Mietgenehmigungsbescheid inhaltlich zu überprüfen, weil dieser Bescheid mangels Feststellungswirkung eine Bindung an die in ihm getroffene Regelung nicht entfaltet (vgl. Urteil vom 15. November 1985 a.a.O., S. 230 f.).